ABC unserer Schule
A | ABSENZEN Die Eltern melden die Kinder direkt bei der Klassenlehrperson ab, ansonsten gelten folgende Nummern: PS & Kiga Talhof: 052 267 10 25 Kindergarten Erlen: 052 267 26 63 Primarschule Erlen: 052 267 26 67
ABWESENHEIT LEHRPERSONEN Der Unterricht findet grundsätzlich immer statt. Bei unvorhergesehenen Absenzen von Lehrpersonen (Krankheit, Unfall etc.) ist immer eine Betreuungslösung gewährleistet. Bei vorhersehbaren Abwesenheiten werden die Kinder durch eine Stellvertretung unterrichtet. Schulfreie Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind auf der Elternterminliste ersichtlich. In diesem Fall findet am Morgen schulindizierte Betreuung statt.
AUFGABENSTUNDE Ab der 1. Klasse bietet die Schule Aufgabenstunden an. In diesen Lektionen haben SchülerInnen die Möglichkeit ihre Hausaufgaben unter Aufsicht zu erledigen. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Kinder, in der Verantwortung der Eltern, zu einem regelmässigen Besuch während mindestens eines Semesters. Dieses Angebot wird von der Stadt Winterthur finanziert und ist daher kostenlos. | ||||||||||||||||
B | BEGABUNGS- UND BEGABTENFÖRDERUNG Die Begabungs- und Begabtenförderung Exploratio richtet sich an SchülerInnen, die Teilleistungshochbegabungen oder weiter zu fördernde Begabungen haben. Es werden schulinterne sowie externe Möglichkeiten zur Förderung angeboten. Der entfallende Schulstoff muss soweit notwendig von den SchülerInnen nachgearbeitet werden.
BESUCHSWOCHE An der Schule Talhof-Erlen findet jährlich eine Besuchswoche statt. Während dieser Zeit wird keine Betreuung für Kleinkinder organisiert.
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D | DAZ -DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE Kinder fremdsprachiger Eltern, oder aus anderen Sprachgebieten zugezogene Kinder, die ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen, erhalten Deutschunterricht durch speziell ausgebildete Lehrpersonen, gemäss Ressourcen der Stadt Winterthur. DISPENSATION Dispensationen bis zu 2 Tagen liegen in der Verantwortung der Lehrperson. Jedes Kind hat Anrecht auf 2 Jokertage (siehe Formular unten) pro Schuljahr.
Für eine längere Dispensation vom Unterricht ist die Schulleitung zuständig. Das schriftliche Gesuch ist mindestens einen Monat vor dem Urlaub an die Schulleitung zu senden. Der Entscheid findet immer in Absprache mit der Klassenlehrperson statt. Es ist nur 1x pro Stufe eine Dispensation möglich. Ausnahmen werden in Zusammenhang mit Musik und Sport bewilligt.
Absenzen an hohen religiösen Feiertagen Für hohe religiöse Feiertage werden Schülerinnen und Schüler auf Verlangen der Eltern dispensiert. Die Dispensation hat keinen Einfluss auf das Kontingent der Jokertage. Eine rechtzeitige Vorinformation ist unerlässlich.
Dispensation vom_Unterricht T-E
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G | GESUNDE SCHULE Wir gehören zum "Schweizer Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen". Die Gesundheit der SchülerInnen und der Lehrpersonen, liegt uns sehr am Herzen. An der Schule Talhof-Erlen finden zwei Gesundheitshalbtage im Schuljahr statt.
GYMNASIUM - PRÜFUNGSVORBEREITUNG Für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium besuchen wollen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, bietet die Schule Talhof-Erlen Vorbereitungsstunden für die Aufnahmeprüfung an. Die wöchentliche Lektion wird in der Regel während einem halben Jahr vor den Aufnahmeprüfungen im März von einer Fach- oder Klassenlehrperson erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie von den Lehrpersonen der Mittelstufe.
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H | HAUS- UND SCHULORDNUNG In der Schul- und Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für die Kinder auf dem gesamten Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen und das Hauspersonal sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen. Das Dokument ist im Schulhaus und hier auf der Website ersichtlich.
HAUSAUFGABEN Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar sein, und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen. Bei Fragen melden sie sich an die Klassenlehrperson. HEIMATLICHE SPRACHE UND KULTUR (HSK) In den HSK-Kursen erweitern die Kinder die Fähigkeiten in ihrer Erstsprache. Das Anmeldeformular kann bei der Lehrperson angefordert, oder direkt über den Link bezogen werden.
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I | INTEGRATIVE FÖRDERUNG Die Schule bietet in Ergänzung zum Unterricht in den Regelklassen integrative Förderung (Unterstützung bei Teilleistungsschwächen oder besonderen Begabungen) an.
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K | KINDERGARTEN Der Kindergarten ist obligatorisch und die erste Stufe der Volksschule. Die Eltern von einzuschulenden Kindern erhalten von der Kreisschulpflege jeweils im Dezember das entsprechende Anmeldeformular. Grundlage für eine Einschulung bildet der Stichtag. Rückstellungen bedingen einen Entscheid der Schulpflege und müssen mittels Gesuch vor Ende April vor Schuleintritt beantragt werden. KLASSENLAGER Die Lehrpersonen der Mittelstufe haben pro Klassenzug bis zu zwei Mal die Möglichkeit, ein Klassenlager durchzuführen. Die Kosten für Reise, Unterkunft und Exkursionen übernimmt die Schulgemeinde. Die Eltern beteiligen sich mit einem Beitrag an die Verpflegung.
Verpflegungsbeiträge der Eltern bei obligatorischen Klassenlagern KOMMUNIKATION | ||||||||||||||||
L | LÄUSE An der Schule wird bei einem Lausbefall die zuständige Fachperson verständigt. Diese kontrolliert anschliessend alle Kinder der betroffenen Klassen. Wenn die zuständige Fachperson Lausbefall feststellt, werden die betroffenen Eltern informiert und auf die notwendigen Massnahmen hingewiesen. Eltern, die bei ihren Kindern Lausbefall feststellen, werden gebeten, dies umgehend der Lehrperson zu melden und/oder sich direkt mit der Fachstelle (siehe Link) in Verbindung zu setzen.
LOGOPÄDIE Durch gezielte Behandlung wird die Kommunikationsfähigkeit von Kindern mit Sprachauffälligkeiten verbessert oder optimiert. Die Therapeutin oder der Therapeut beurteilt und berät Kinder mit Sprach-, Sprech-, Redeflussstörungen und Schrift-spracherwerbsverzögerungen.
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M | MEGAZNÜNI Der Megaznüni ist ein Projekt des Elternrats. Die Idee: Ein Team von freiwilligen Eltern bereitet vier mal im Jahr, mit Unterstützung einer Klasse, einen feinen Znüni für das gesamte Schulhaus vor. MOTTO "Fair, fleissig, freundlich... das ist unsere Schule."
Von den Kinder für die Kinder. In Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern haben wir unser eigenes Schulhausmotto erarbeitet. Ebenso finden Sie dazu in unseren Schulhäuser die schönen, von den Kindern erarbeiteten Plakate. MUSIKALISCHE GRUNDAUSBILDUNG Die Musikalische Grundausbildung (MGA) ist ein wichtiger Pfeiler in der musikalischen Förderung aller Kinder im Kanton Zürich. Sie ist in den Regelunterricht der 2.Klasse integriert.
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P | PARKPLÄTZE Es stehen keine öffentliche Parkplätze rund um das Schulgelände zur Verfügung. Bringen Sie ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule, DANKE. PRIME TIME The Prime Time ist die Schulhaus-Zeitung der Schule Talhof-Erlen. Sie erscheint ein- bis zwei Mal pro Jahr. Die Redaktion besteht aus einer altersdurchmischten freiwilligen Schülergruppe. Das partizipative Projekt zur Förderung der Sprach- und Medienkompetenz startete im Schuljahr 2016/17. Die erste Ausgabe erschien im Juni 2017. PROMOTIONEN Schullaufbahnentscheide sind Promotions- und Übertrittsentscheide. Über die Promotion in die nächste Klasse, oder den Übertritt in die nächste Stufe, entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. | ||||||||||||||||
R | RECHTSMITTEL Gegen eine Anordnung der Schulleitung können die Eltern innert 10 Tagen bei der Schulpflege einen schriftlichen Entscheid verlangen. Gegen einen Beschluss der Schulpflege können die Eltern innert 30 Tagen schriftlich unter Beilage des angefochtenen Entscheides beim Bezirksrat Rekurs erheben. Ein Rekurs ist kostenpflichtig. RELIGION, KULTUR UND ETHIK Ihr Kind wird ab der 1. Klasse im Fach „Religionen, Kulturen, Ethik“ unterrichtet. Dabei erwirbt es Kenntnisse über die fünf Weltreligionen und setzt sich mit ethischen Fragen auseinander. Der Unterricht respektiert die verschiedenen Weltanschauungen von Eltern und Kindern. Die religiöse Erziehung bleibt in der Verantwortung der Eltern. Eine Abmeldemöglichkeit besteht nicht. Die Broschüre zum Herunterladen gibt weitere Informationen zum Fach Religionen, Kulturen und Ethik und ist in vielen Sprachen erhältlich.
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S | SCHATZKISTE Jedes Kind unserer Schule besitzt im Klassenzimmer seine persönliche Schatzkiste als einmalige Erinnerung an die Schulzeit.
SCHULÄRZTLICHER DIENST Die Schulen sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, vor oder bei Eintritt in den Kindergarten den Gesundheitszustand der einzuschulenden Kinder überprüfen zu lassen. Dabei geht es um die Vorbeugung von Krankheiten und die rechtzeitige Erkennung von beginnenden Entwicklungsstörungen. Auf der Kindergartenstufe findet der Untersuch (Entwicklungsstand, Seh- und Hörfunktion, Grösse und Gewicht, Impfstatus) in der Regel bei Privatärztinnen/ Privatärzten statt. Die Kosten übernimmt vor vollendetem 6. Altersjahr die Krankenkasse. Ist keine Bestätigung über den Untersuch vorhanden, wird dieser mit Kostenbelastung der Schule beim Schularzt eingefordert. In der 5. Klasse findet die Untersuchung (Seh- und Hörfunktion, Grösse und Gewicht, Impfstatus und auf Wunsch der Eltern Rücken und Haltung) in der Regel beim Schularzt statt. Auf Wunsch der Eltern kann dieser Untersuch auch privat erfolgen. Eine Untersuchung bei der Privatärztin/beim Privatarzt geht zulasten der Eltern, beim Schularzt zulasten der Schule.
SCHULLEITUNG Die Schulleitung leitet und organisiert im personellen und administrativen Bereich den Schulbetrieb und ist verantwortlich für die Schulentwicklung.
SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST (SPD) Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine neutrale Beratungs- und Abklärungsstelle, welche den Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Behörden beratend zur Seite steht. Die Anmeldung für eine Abklärung erfolgt, nach Rücksprache mit den Eltern und auf Antrag der Lehrperson, durch die Schulleitung.
SCHULSILVESTER Die ganze Schule Talhof-Erlen führt diese Tradition weiter. Die Primarschulkinder verbringen den frühen Morgen bis 10:00 Uhr mit einem im Voraus bekannten Programm. Anschliessend findet nach Bedarf schulindizierte Betreuung statt.
SCHULSOZIALARBEIT Die Schulsozialarbeit (SSA) ist eine neutrale und kotenlose Beratungsstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Sie untersteht der beruflichen Schweigepflicht. Das Ziel der SSA ist es, Kinder und Jugendliche in der Schule und im Alltag in ihrer positiven Entwicklung zu unterstützen.
SCHULWEG Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Ihnen wird empfohlen, ihre Kinder vor dem ersten Schultag mit dem Schulweg vertraut zu machen und allenfalls in den ersten Schultagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten nach einer Einführungsphase den Schulweg selbstständig bewältigen können.
Die Eltern werden dringend gebeten auf das regelmässige Bringen und Abholen mit dem Auto zu verzichten. Der Umgang mit fahrzeugähnlichen Geräten ist immer mit einem besonderen Risiko verbunden und bedingt vor einem Einsatz die Sicherstellung der Kompetenz durch die Eltern. SCHULZAHNÄRZTLICHER DIENST Die Eltern sind verpflichtet, bei ihren Kindern jährlich einen zahnärztlichen Untersuch vornehmen zu lassen. Für diesen kostenlosen Untersuch stellt die Schulgemeinde einen Gutschein aus, der Anfang Schuljahr, oder bei Zuzug, abgegeben wird.
SEKUNDARSCHULE Nach der 6. Klasse erfolgt der Übertritt in die Sekundarschule. Auf http://www.hohfurri.ch oder https://www.sekfeld.info sind weitere Informationen zu finden. Für Schülerinnen und Schüler auf einem sehr hohen Leistungs- und Lernniveau steht der Übertritt ins Gymnasium offen (Aufnahmeprüfung im März). Über die Übertrittsmöglichkeiten nach der Primarschule orientieren die Lehrpersonen frühzeitig. | ||||||||||||||||
T | TAGESSCHULSPORT An der Schule Talhof-Erlen finden ausserhalb der Unterrichtszeit unentgeltliche Sportkuse für Schülerinnen und Schüler des 1. Kindergartens bis zur 6. Klasse statt.
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U | UNTERRICHTSZEITEN Kindergarten
Primar- und Mittelstufe
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V | VERHALTENSREGELN In den Pausenhallen hängen unsere drei Verhaltensregeln: - Stopp sagen gilt. - Wir tun einander nicht weh. - Ich helfe Kindern, die bedroht werden. Diese Regeln wurden im SchülerInnenrat erarbeitet. Sie werden jährlich in den Klassenräten besprochen und von allen SchülerInnen unterschrieben. VERKEHRSINSTRUKTION Die Verkehrsinstruktoren der Stadtpolizei Winterthur üben mit den Kindern das richtige Verhalten im Strassenverkehr. Zu Beginn steht der Schulweg im Zentrum. In der 4.Klasse findet eine Einführung ins Velofahren statt. In der 5.Klasse und 6.Klasse wird mit einem verkehrstauglichen Fahrrad auf öffentlichen Strassen geübt.
VERSICHERUNG Die Schülerinnen und Schüler sind über die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. Die Schulgemeinden haben deshalb keine Versicherungen für Schülerinnen und Schüler. | ||||||||||||||||
W | WEGZUG Die Eltern melden einen Wegzug der Klassenlehrperson. Diese füllt eine Schülerüberweisung zuhanden der Kreisschulpflege (KSP) aus. Die Schülerüberweisung wird der neuen Wohnortgemeinde zugestellt. | ||||||||||||||||
Z | ZAHN-PROPHYLAXE Die Fachfrau Zahnpflege und Gesundheitsförderung lehrt die Schülerinnen und Schüler von der Kindergartenstufe bis zur 6. Klasse bis zu drei Mal jährlich die Systematik des Zähneputzens und informiert über die Gesunderhaltung der Zähne und des Zahnfleisches. ZEUGNISSE Zweimal pro Schuljahr, jeweils Ende Januar und vor den Sommerferien, werden die Zeugnisse ausgestellt. Das Dokument besteht aus einzelnen Zeugnisblättern, die in der Zeugnismappe gesammelt werden. In der 1. Klasse der Primarschule werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt pro Semester ein Elterngespräch. In jedem Kindergartenjahr wird mindestens ein Gespräch über die Entwicklung und den Lernstand des Kindes geführt. Auf Wunsch der Eltern und/oder der verantwortlichen Lehrperson wird ein zweites Gespräch durchgeführt. Der Zeitpunkt der Gespräche ist nicht fixiert. Die Kinder mit Lernzielbefreiung oder Notenverzicht erhalten zusätzlich zum Zeugnis einen Lernbericht. ZNÜNI Früchte und Gemüse sind eine gute Grundlage für einen gesunden Znüni. Für Kinder, die einen gehaltvolleren Znüni brauchen, eignen sich z. B. ein kleines Sandwich, Vollkorncracker, Trockenfrüchte oder Nüsse. Süssigkeiten, Süssgetränke und Chips sind nicht erwünscht. Jeweils am Dienstag und am Donnerstag bietet eine Mittelstufenklasse im Talhof einen Znünikiosk an.
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